Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sun Plus
Sun Plus SRL – Service Industrie
(Sitz: Rumänien)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen, Lieferungen und Servicearbeiten der Firma Sun Plus SRL – Service Industrie (nachfolgend „Auftragnehmer“).
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese schriftlich durch den Auftragnehmer bestätigt wurden.
1.3. Vertragssprache ist Deutsch. Auf Wunsch kann der Vertrag auch in Rumänisch oder Englisch abgefasst werden.
2. Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
2.3. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
3. Leistungen und Ausführung
3.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Industrie-, Technik-, Anlagen-, Maschinen- und Wartungsservice sowie Montage- und Reparaturarbeiten.
3.2. Die Ausführung erfolgt nach anerkannten technischen Standards und unter Beachtung geltender Sicherheits- und Arbeitsvorschriften.
3.3. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsbereiche frei zugänglich sind und notwendige Informationen, Pläne, Sicherheitsdaten und Genehmigungen bereitgestellt werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher Umsatzsteuer (soweit zutreffend nach rumänischem oder EU-Steuerrecht).
4.2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Leistungs- oder Zeitaufwand sowie Materialverbrauch.
4.3. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
4.4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen gemäß gesetzlichen Bestimmungen berechnet.
5. Termine und Fristen
5.1. Vereinbarte Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich festgelegt wurden.
5.2. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Wetterbedingungen, fehlende Zugangsvoraussetzungen oder Lieferverzögerungen von Zulieferern verlängern die Leistungsfristen angemessen.
6. Abnahme und Mängel
6.1. Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber die fertige Leistung prüft und keine wesentlichen Mängel rügt.
6.2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, schriftlich zu melden.
6.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzleistung zu beheben.
7. Haftung
7.1. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstanden sind.
7.2. Eine Haftung für Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern gesetzlich zulässig.
7.3. Für Arbeiten an Fremdanlagen haftet der Auftraggeber dafür, dass die Anlagen betriebs- und sicherheitstechnisch in ordnungsgemäßem Zustand sind.
8. Arbeitsschutz und Sicherheitsvorschriften
8.1. Der Auftraggeber gewährleistet sichere Arbeitsbedingungen, Zugang zu sanitären Einrichtungen sowie notwendige Sicherheitsunterweisungen vor Ort.
8.2. Kosten für Sicherheitsvorkehrungen, Zugangsausweise und Schulungen vor Ort trägt der Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1. Gelieferte Materialien und Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10. Vertraulichkeit
10.1. Beide Parteien verpflichten sich zur Geheimhaltung aller technischen, geschäftlichen und betrieblichen Informationen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1. Es gilt das Recht Rumäniens.
11.2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Sun Plus SRL.